Internet-Nutzungsbedingungen

SUPPORT

Unsere Nutzungs- und Leistungsbedingungen zu Bootsite X

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND 2019


1. Der Auftragnehmer (AN) wp marketing Werbeagentur, Werner Post, Richardstr. 7, 26871 Papenburg erbringt die Dienstleistung zur Erstellung oder Überarbeitung von Webseiten inklusive der technischen Bereitstellung auf einem Cloud-Server (Hosting) in Verbindung mit Supportverträgen für den Auftraggeber (AG).

1.2. Inhalt des Vertrages ist ein Werksvertrag, der Beratungs- und konzeptionelle Arbeiten, sowie Design- und Programmierarbeiten umfasst. Die technische Bereitstellung der Internetseite erfolgt ausschließlich über einen leistungsfähigen SSL-geschützten Cloud-Hostingdienst vom führenden Serveranbieter Amazon, der im Rahmen eines Supportvertrags als Mietleistung zur Verfügung gestellt wird. In einer Leistungsbeschreibung werden alle Maßnahmen zum Auftrag aufgeführt.


§ 2 LEISTUNGEN


1. Konzeptionelle Leistungen 

AN erstellt in Zusammenarbeit mit Ihren Anforderungen ein Konzept zur neuen Internetseite. Alle Beratungs- und konzeptionelle Arbeiten werden in einer Leistungsbeschreibung zum Auftrag mit einer genauen Zeitplanung festgehalten. Die Seiten werden in HTML 5, PHP, CSS programmiert und für die gängigsten Browser und Endgeräte nach dem aktuellen Entwicklungsstand optimiert. In der Kalkulationsgrundlage des Auftrages ist ein Korrekturdurchlauf berücksichtigt. Der AG kann Änderungen von der Navigation über die Designlinie bis zu Inhalten, wie Texte, Farben und Bilder, sowie Logos, ändern. Eine Änderung liegt dabei vor, wenn der Kerngehalt der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Zusätzliche Funktionen oder eine neue konzeptionelle Ausrichtung der Inhalte stellen keine Änderung dar, sondern Ergänzungen. Der AN darf Ergänzungen und weitere Änderungswünsche nach aktuellem Stundensatz berechnen oder kann sie ablehnen, wenn dieses unmöglich zu realisieren. Die Parteien können in diesem Fall den Vertrag kündigen, wobei die bereits erbrachten Leistungen in voller Höhe abzurechnen sind. Der AN ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, ohne dass es einer Zustimmung des AG bedarf. Der Auftrag wird mit der Auftragsabnahme und der nachfolgenden Veröffentlichung erfüllt. 


2. Technische Leistungen 

Das Hosting ist Grundvoraussetzung für die Lauffähigkeit der Internetseite. Die konzeptionellen und technischen Leistungen kann man nicht trennen, da viele Funktionen, wie u.a. Scripts, Set-ups, Formulare, E-Commerce- Anwendungen oder Frontend-Editor zur Internetseite, nur über den Server ermöglicht und gewährleistet werden können. Der Web-Server hat eine hohe Performance mit einem globalen CDN-Service (Content Delivery Network), die eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit von großen Datenmengen, Bildern und Videos erlaubt. Die Sicherheit des Servers ist mit Ausfallschutz und Schutz vor DDoS-Attacken (Trojanern) hoch. Siehe weitere Informationen: https://aws.amazon.com/de/security. Jeder Hosting-Vertrag wird zur Miete angeboten und verfügt über mindestes 2 GB Speicher. Weiterer Speicherplatz kann nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Domain wird dazu über Ihren Domainanbieter (Über die Änderung der DNS - C-Name) auf den AWS - Server umgeleitet. Weitere Dienste, wie E-Mail-Kommunikation, sind davon ausgenommen. Die Hosting-Preise setzen sich aus dem gewünschten Zeit- und Supportumfang zusammen. Die Vertragslaufzeit ist mit der Internetseite verbunden und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden (siehe § 10. Kündigung).


3. Support-Leistungen Zu jedem Auftrag ist ein Supportvertrag notwendig. Unsere Support-Leistungen dazu sind wie folgt: 

• Helpdesk per E-Mail support@wp-marketing.de oder Tel. 04961 9959050 von Mo. - Fr. 8 - 17 Uhr 

• technische Pflege Ihrer Internetseite (Updates bei Änderungen HTML5, PHP, CSS-Version)

• technische Beseitigung von Problemen auf der Internetseite und bei dem Webhosting.

• Hinweise bei Änderungen zum Datenschutz.

• Datensicherung / Backup nach Änderungen der Webseiten 

• Die Reaktionszeit beträgt in der Regel maximal 48 Stunden. 


Zusätzliche Option möglich:

• Die Reaktionszeit beträgt in der Regel maximal 24 Stunden. • Redaktionelle Änderungen und Designanpassungen auf der Seite: Texte, Fotos, Videos.


Der Supportvertrag kann nach 12 Monaten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Mit der Kündigung erlischt auch das Hosting und somit die Veröffentlichung der Internetseite (siehe § 10. Kündigung).



§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUTRAGGEBERS


1. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen und Zugangsberechtigungen erteilt werden und er von allen relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des AN bekannt werden. Des Weiteren stellt der AG ggf. notwendige personelle Ressourcen bereit, um seine Mitwirkungspflicht zu erfüllen.


2. Der AG verpflichtet sich, dem AN keine Inhalte zur Verfügung zu stellen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Der AG stellt den AN von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese an ihn wegen diesbezüglichen Rechtsverletzungen stellen. Die Pflicht zur Leistungserfüllung des AG entfällt, wenn a) der Vertragsgegenstand zweckentfremdend genutzt wird, b) der Vertragsgegenstand durch hierzu nicht berechtigte Personen oder in nicht berechtigter Weise gepflegt oder verändert wurde, c) Veränderungen durch den AG an der Software, ohne Zustimmung des AN vorgenommen werden. d) der AG sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet.



§ 6 LIEFERTERMINE


1. Verbindliche Liefer- und Leistungsfristen werden schriftlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist stets die zeitnahe Erfüllung der Mitwirkungspflichten des AG sowie der vereinbarten Teilzahlungen. 

2. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der AN durch Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Erkrankungen oder Ausfall von technischen Einrichtungen Dritter), daran gehindert ist, die vertragliche Leistung zu erbringen. 

3. Wenn der AN eine vereinbarte Leistungsfrist nicht einhalten kann oder der AG seine Mitwirkungspflicht nicht wie vereinbart erfüllen kann, ist die andere Partei jeweils umgehend zu informieren und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Eine Zwischenabrechnung der getätigten Leistungen des AN behalten wir uns vor.



§ 7 PREISE UND ZAHLUNG


1. Erstellung der Internetseiten Die Preise werden nach einem Angebot und einer Auftragsbestätigung mit einem vereinbarten Leistungsumfang und gültigem Stundensatz berechnet. Mehr- oder Minderaufwand wird nach einem detaillierten Timereport zur Endabrechnung berechnet oder gutgeschrieben. Die Zahlung erfolgt nach Leistungsstand und Abschlägen. 30% nach Auftragsbestätigung, 30% nach Designvorstellung, 30% nach Veröffentlichung und 10% nach Abnahme.


2. Cloud-Hosting und Support sowie Lizenzgebühren 

Die Kosten für die Bereitstellung einer Internetseite (bis 2 GB) auf einem Cloud-Server, inklusive Support und mögliche Lizenzgebühren werden nach einem festen Pauschalbetrag im Monat für 12 Monate im Voraus berechnet. Zusätzliche Optionen, wie Verkürzung der Reaktionszeit und redaktionelle Anpassungen, werden je nach Wunsch, als Zeitkontingent nach gültigem Stundensatz angeboten.


3. Reisekosten und Spesen 

Übernachtungs- und Reisekosten werden dem AN nach vorheriger Absprache und Beauftragung in nachgewiesener Höhe ersetzt. Dem AN werden folgende Kosten vom AG ersetzt: - Bahn: Fahrtkosten 2. Klasse - Flug: Flugkosten der Economy-Klasse - Fahrten mit Pkw: 0,88 € für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem AN vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen, und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG zu unternehmen. 

Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. 



§ 8 HAFTUNG


1. Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des AN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des AG aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Abs. 1 bleibt unberührt.

4. Weiterhin haftet der AN für den Verlust von Daten nicht, wenn der Schaden auf Bedienungsfehler des AG beruht.

5. Haftung bei Server-Absturz übernimmt der AN und stellt eine Sicherheitskopie der letzten Änderung vom AN zur Verfügung oder wieder her. 6. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des AN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.



§ 9 HAFTUNGSFREISTELLUNG


1. Der AN ist für die korrekte Erstellung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem Impressum insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO verantwortlich. Wir sprechen Empfehlungen nach unserer Erfahrung und Wissensstand rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus, da wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Eine verbindliche Rechtssicherheit zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten Sie ausschließlich über einen Fachanwalt für Datenschutz. Wenn dies gewünscht wird, vermitteln wir dazu gerne einen Fachanwalt für Datenschutz. Diese Leistung wird schriftlich vereinbart und gesondert berechnet.

2. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine schriftliche „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO“ Ihrer persönlichen Daten festzuhalten. Diese Vereinbarung ist Vertragsbestandteil. (siehe Anhang „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Stand 2018“).

3. Für die durch den AG zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) übernehmen wir keine Gewähr. Der AG sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der AG ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die dem AG durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen könnten. 



§ 10 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND ABNAHME


1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung der Parteien mit einer Mindestkaufzeit von 12 Monaten wirksam.

2. Die ordentliche Kündigung beträgt nach der Vertragserfüllung und Abnahme 4 Wochen zum Monatsende. 

3. Geleistete Supportgebühren werden zum ordentlichen Kündigungstermin zurück datiert und ausbezahlt.   


WICHTIG: Durch die Kündigung haben Sie keinen Zugriff auf die Internetseite mehr. Die Nutzung der Internetseite und alle Dienste werden mit der Kündigung gelöscht. Ein Wechsel oder die Mitnahme der Internetseite ist technisch nicht möglich.


2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Als wichtiger Grund gilt dabei insbesondere ein Verstoß des AG gegen seine Pflichten aus § 3 oder aus verschuldhaften, strafrechtlichen Verletzungen der gesetzlichen Bedingungen und des Datenschutzes. Der AG ist zur außerordentlichen Kündigung bei Preiserhöhungen durch den AN während der Vertragslaufzeit berechtigt. 3. Die Leistungen bedürfen einer Abnahme vor der Veröffentlichung. Sofern der AG eine Abnahme verweigert, setzt der AN diesem eine angemessene Nachfrist zur Abnahme. Mit Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen.



§ 11. GEWÄHRLEISTUNG


Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate für Unternehmer beginnend mit der Abnahme. Der AN gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Der AN erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Der AG verpflichtet sich zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des AG, Mängel dem AN unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, insbesondere um der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nachzukommen.



§ 12 GEHEIMHALTUNG


1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.



§ 13 NUTZUNGSRECHT


1. Durch den Vertragsabschluss, die Abnahme und mit dem Ausgleich aller Zahlungen zu Internetseite, Hosting und Support erhält der AG 

ein zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung und Bearbeitung der Internetseite mit allen vereinbarten Funktionen. Die Quellcodes der Internetseite bleiben im Eigentum des AN.. 

2. Der AN ist berechtigt, den Auftrag als Referenz für seine Arbeit zu benutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.



§ 14 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT


1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz des AN in Papenburg, soweit der AN Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



§ 14 GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN


1. Der AG erklärt sich durch die Beauftragung des AN mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Die Beauftragung ist nicht an eine bestimmte Form geknüpft.

2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden vereinbart werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.



§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL 


Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des

Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.



ES GELTEN UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbestandteil sind auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe AGBs) .

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